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   BVerwG, 18.03.1961 - VI B 46.59   

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https://dejure.org/1961,5423
BVerwG, 18.03.1961 - VI B 46.59 (https://dejure.org/1961,5423)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1961 - VI B 46.59 (https://dejure.org/1961,5423)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1961 - VI B 46.59 (https://dejure.org/1961,5423)
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  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 455.56

    Anwendung von § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf unter die Vorschrift des § 62

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1961 - VI B 46.59
    Diese Bestimmung besagt lediglich, daß die Vorschriften des Berliner Landesbeamtenrechts dem revisiblen Recht angehören, und zwar hat sich hieran nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch nichts durch die mit Wirkung ab 1. September 1957 durch das LBÄG vom 30. Januar 1958 mit Rücksicht auf § 127 des BRRG vom 1. Juli 1957 erfolgte Streichung dieser Vorschrift geändert(Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 455.56 - Buchholz BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 11).

    Der Kreis der unter § 62 Abs. 3 G 131 fallenden Personen behält hiernach seine früheren Rechte; § 62 Abs. 3 gewährt den politisch unbelasteten Beamten ihre alte Rechtsstellung wieder(Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 455.56 - Buchholz BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 11; Beschluß vom 7. März 1959 - - BVerwG VI B 94.58 - Buchholz BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 6).

  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 298.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1961 - VI B 46.59
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die unter § 62 Abs. 3 G 131 fallenden Personen so zu behandeln, wie wenn sie aus ihrem Dienst nicht ausgeschieden wären; es wird also fingiert, daß der Beamte in seinem früheren Rechtsstand als Beamter verblieben ist(Urteil vom 24. September 1959 - BVerwG II C 298.57 - Buchholz BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 9).
  • BVerwG, 07.03.1959 - VI B 94.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1961 - VI B 46.59
    Der Kreis der unter § 62 Abs. 3 G 131 fallenden Personen behält hiernach seine früheren Rechte; § 62 Abs. 3 gewährt den politisch unbelasteten Beamten ihre alte Rechtsstellung wieder(Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 455.56 - Buchholz BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 11; Beschluß vom 7. März 1959 - - BVerwG VI B 94.58 - Buchholz BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 6).
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